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Im Stich gelassen: Ein Security-Mitarbeiter berichtet

Stell dir vor, du bekommst Anweisungen von deinem Chef, erfüllst sie mit bestem Gewissen und wirst dann angezeigt – doch die Firma, die dich dazu beauftragt hat, gibt dir keinen Rechtsschutz. Was wie ein modernes juristisches Märchen klingt, ist für einen Security-Mitarbeiter bittere Realität geworden.


TEXT: JANET TEPLIK


(c) Pixabay


Peter* ist einer von fast 15.000 Security-Mitarbeiter*innen im österrreichischen Sicherheits- und Bewachungsgewerbe. Seit einigen Jahren schon sorgt er für die Sicherheit in einer großen Shopping Mall und muss sich täglich um die Obhut von hunderten Menschen kümmern. In den Jahren dort hat er schon viel erlebt, doch was ihn vor Kurzem erwartete, war auch für ihn neu. Das Gewerbe ist bereits seit langem Sorgenkind der Gewerkschafter*innen. Niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und keine ausreichende Ausbildung für Mitarbeiter*innen sind an der Tagesordnung in diesem Berufszweig, obwohl ihre Tätigkeit mit vielen Risiken verbunden ist.


Neue Hürden für die Sicherheitsmitarbeiter*innen


Mit der Corona-Pandemie die seit über einem Jahr die Gesellschaft bestimmt traten auch diverse Maßnahmen in Kraft. So etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Mit der Ausweitung der Maskenpflicht am 25. Jänner diesen Jahres ist das Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln verpflichtend geworden. Peter und seine Kolleg*innen bekamen aufgrund der verschärften Pandemiesituation den Auftrag, Kund*innen ohne Maske aus dem Einkaufszentrum zu verweisen. „Im ganzen Haus war jetzt im Prinzip Maskenpflicht, egal ob mit ärztlichem Attest oder nicht, das war der Hausverwaltung egal. Und ich dachte mir in Ordnung, wenn das die Anweisung ist, dann mach ich das“, so der Security-Mitarbeiter.


Durch die Bestimmungen der Corona-Maßnahmen haben die Security-Mitarbeiter*innen einige neue Hürden zu bewältigen. Anfang März diesen Jahres wurde ein Wachmann in Wien von Corona-Leugner*innen schwer verletzt und musste mit einem gebrochenen Bein ins Spital gebracht werden. Nach einer illegalen Corona-Demonstration haben mehrere Teilnehmer*innen versucht, ein Versicherungsgebäude zu stürmen. Dabei trafen sie auf den Security-Mitarbeiter und verletzten diesen. Solche Taten sind keine Einzelfälle. Im Grazer Hauptbahnhof wurde ein Wachmann von einem Maskenverweigerer angespuckt, nachdem er diesen aufgefordert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und auch im Wiener Westbahnhof kam es Ende Februar zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Maskenverweigerer und zwei Securities. Der Mann drohte den beiden Mitarbeitern, sie umzubringen und zog einen Elektroschocker, den er mehrfach auslöste.


"Er wollte meine privaten Daten"


Nachdem Peter die Anweisung von der Hausverwaltung und seiner Firma erhalten hatte, kam es dazu, dass sich in einem Geschäft des Einkaufszentrums ein Kunde ohne Maske befand. Daraufhin wurde der Sicherheitsmitarbeiter vom Filialleiter des Ladens zu sich gerufen. Der Kunde besaß ein ärztliches Attest, doch Peter folgte der erhaltenden Anweisung der Hausverwaltung und bezog sich auf das bestehende Hausrecht. „Ich ging in das Geschäft rein und er stand schon da mit einem Zettel. Ich sagte zu ihm, dass es auch nicht böse gemeint ist, aber dass er sich hier ohne Maske nicht aufhalten darf. Es ist ja auch ein Schutz für die Angestellten, denn er könnte Corona haben“, erklärt Peter.


Der Kunde begleitete daraufhin den Security-Mitarbeiter aus dem Geschäft, aber nur, um mit einem Schreiben zurückzukommen, auf dem Peter seine privaten Daten angeben und seine Unterschrift abgeben sollte. Damit sollte er bestätigen, dass er dem Kunden den Zutritt ohne Maske verwehren würde. Nachdem Peter sich weigerte, persönliche Informationen über sich preiszugeben und ihn darauf hinwies, dass er sich bitte diesbezüglich an die Firma wenden müsste, kam es zu einer Diskussion zwischen den beiden Männern. Also rief Peter seinen Chef an und reichte das Telefon an den Kunden weiter. Auch der Vorgesetze nahm Bezug auf das Hausrecht und auf die Zuständigkeit des Managements für derartige Probleme. Später drohte der Kunde mit Klagen gegen die zuständige Firma und gegen das Geschäft und verlies den Laden. „Daraufhin rief mich später nochmal mein Chef an und sagte mir, ich habe es gut gemacht. Also habe ich mir nichts weiter dabei gedacht“, so Peter.


Fehlende Unterstützung seitens des Arbeitgebers


Was der Security-Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Der Kunde verklagte nicht nur das Geschäft und die Shopping Mall, sondern auch ihn privat. „Und dann sagt die Firma natürlich, wenn es privat ist, dann sind wir dafür nicht zuständig. Wenn das also vor Gericht geht, dann haben wir nichts schriftlich, das Haus hat uns nichts geschickt“, so Peter. Als er sich dann an die Hausverwaltung wand mit der Bitte, einen schriftlichen Beweis für die Anordnung zu bekommen, weigerte sich diese. „Unterschreiben kann ich dir nichts, sagte mir der Hausverwalter und ich dachte, super! Da steh ich wieder alleine da."


Als Security-Mitarbeiter*in während der weltweiten Pandemie sei man ohnehin bereits einer höheren Ansteckungsgefahr ausgeliefert. „Es ist eine Frechheit, dass du jetzt Sachen umsetzen sollst, die die Regierung beschließt, die Polizei aber nicht ahndet. Und wir sollen es trotzdem machen. Und haben dabei gar keine Berechtigung dafür. Du bekommst nichts bezahlt, musst dich da anspucken lassen und am Ende hilft dir niemand“, so Peter. Von seiner Security-Firma gab es zum Schutz der Arbeitnehmer*innen zwei FFP2-Masken pro Person, für alle weiteren benötigten Masken sind Peter und seine Kolleg*innen selbst zuständig und müssen sie somit selbst finanzieren. Auch Corona-Testungen gibt es keine, trotz der hohen Anzahl an Menschen, die jeden Tag das Einkaufszentrum passieren.


Hilfe durch die Arbeiterkammer


Was also tun in so einer Situation, wenn dein*e Arbeitgeber*in sich sämtlicher Verantwortung entzieht? Die Pressesprecherin Miriam Koch von der AK Wien verweist darauf, dass Arbeitnehmer*innen in solch einer Situation Rechtsschutz bei ihnen beantragen können. Dafür ist ein persönliches Beratungsgespräch von Nöten, in dem man die Situation und die Umstände erklärt. Coronabedingt sind diese Gespräche derzeit jedoch nur telefonisch möglich. „Im Gespräch werden die Möglichkeiten ausgelotet. Abhängig vom Fall wird die Rechtslage dargestellt, beim Arbeitgeber interveniert und mit ihm das Gespräch gesucht, wenn das nichts nützt, auch der Klagsweg beschritten, sofern das erfolgversprechend zu sein scheint. Wir versuchen, alle Mitglieder bestmöglich zu unterstützen und in vielen Fällen gelingt uns das auch“, so Frau Koch.


Für Peter ist die Angelegenheit noch einmal gut ausgegangen, die Anzeige gegen ihn wurde zurückgezogen. Der Kunde ohne Maske und das Geschäft haben einen Kompromiss gefunden. Der Mann darf nun den Notausgang benutzen, um in und aus dem Laden herauszukommen, damit er so wenig Kontakt zu anderen Kund*innen wie möglich hat. Diese beschweren sich nämlich laut Peter darüber und fordern den Mann auf, eine Maske zu tragen.

*Name von der Redaktion geändert

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